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Vereinbarung für den Strelasund/Zudar
Unterzeichnung am 29. August 2005
Die Vereinbarung für den Strelasund als Bindeglied zwischen dem Greifswalder Bodden und den nördlichen Rügenschen Bodden beinhaltet einzelne Regelungen für die verschiedenen Buchten und Wieken im Gebiet. Das Befahren und Beangeln wird sowohl zeitlich, als auch räumlich geregelt, wobei die Zufahrten zu Häfen und Liegeplätzen von den Vereinbarungen ausgenommen ist.
An der Unterzeichnung am 29. August 2005 waren örtliche Angel- und Wassersportvereine, Umweltminister Prof. Wolfgang Methling, Vertreter der Naturschutzverwaltung und der WWF beteiligt. Den Rahmen hierfür bildet die freiwillige Vereinbarung für das Gesamtgebiet Greifswalder Bodden und Strelasund, welche im Februar 2004 mit den Landes-Wassersport- und Angelverbänden geschlossen wurde.
Die Vereinbarung und eine Karte des Gebietes mit den Befahrensregeln finden Sie links.
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