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Vereinbarungen zu Wassersport und Angeln
Unterzeichnung am 27. Mai 2004
Als Teil des Biosphärenreservat Südost-Rügens wird der Having eine besondere ökologische Bedeutung zugesprochen. Seit 1997 wird hier das Befahren durch die Befahrensregelungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums geregelt. Diese wurde mit der Freiwilligen Vereinbarung im Jahr 2004 verknüpft und somit neue Regelungen getroffen, die sowohl für Naturschützer, als auch Wassersportler und Vertreter der Fischerei und Angler angemessen war.
Diese neuen Regelungen beinhalten:
Ganzjähriges Nicht-Befahren der Wasserflächen bis zur 2m-Tiefenlinie (Befahrensregelungsverordnung bisher: ganzjährige Sperrung des 100m-Uferstreifens für alle Wasserfahrzeuge)
Befahrbarkeit der Having für alle Wasserfahrzeuge vom 16. Mai bis 31. Oktober bei einer Höchstgeschwindigkeit von 5 kn (Befahrensregelungsverordnung bisher: außerhalb des Fahrwassers war das Befahren der Having nur für nicht-motorgetriebene Fahrzeuge gestattet)
An der Unterzeichnung am 27.Mai 2004 waren örtliche Angel- und Wassersportvereine, Umweltminister Prof. Wolfgang Methling, das Biosphärenreservat Südost-Rügen und der WWF beteiligt. Den Rahmen hierfür bildet die Freiwillige Vereinbarung für das Gesamtgebiet Greifswalder Bodden und Strelasund, welche im Februar 2004 mit den Landes-Wassersport- und Angelverbänden geschlossen wurde.
Die Vereinbarung und eine Karte des Gebietes mit den Befahrensregeln finden Sie links.
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